Bald Endscheidung über Nachtflug/ergänzung Leipzig/Halle!

Was sich an anderen Flughäfen in Deutschland & Europa sonst noch so tut.
Everything which is going on related to other airports in Germany & Europe.

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KarlNRN
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Bald Endscheidung über Nachtflug/ergänzung Leipzig/Halle!

Beitrag von KarlNRN »

Das wird auch interessant! Wie wird in dieser Angelegenheit beim BVG in Leipzig entschieden?
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BVerwG 4 A 3001.07 15.07.2008 09:00
1. R., 2. E., 3. R. – RA Baumann, Würzburg – ./. Freistaat Sachsen – RA De Witt Rechtsan-waltsgesellschaft mbH, Berlin

Gegenstand des Verfahrens sind Klagen von Flughafenanwohnern gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 27. Juni 2007, mit dem in Erfüllung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2006 (BVerwG 4 A 2001.06)
die Zulässigkeit des Nacht-Flugbetriebs (22.00 bis 6.00 Uhr) auf dem Flughafen Leipzig/Halle teilweise neu geregelt wird.
Über die bisher erlaubten Expressfrachtgut-Flüge hinaus werden an Nacht-Flugverkehr gestattet: Frachtflüge von Unternehmen,
die logistisch in das Luftfrachtzentrum des Flughafens eingebunden sind, Flüge aufgrund militärischer Anforderungen zur Erfüllung
internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland sowie Flüge des gewerblichen Passagierflugverkehrs in den Nachtrandzeiten
(22.00 Uhr bis 23.30 Uhr und 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr). Die Kläger fordern ein generelles Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr,
soweit es sich nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut handelt.

Die Verhandlung wird bei Bedarf am Mittwoch, dem 16. Juli 2008 fortgesetzt.
wolke7
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Re: Bald Endscheidung über Nachtflug/ergänzung Leipzig/Halle!

Beitrag von wolke7 »

Ah ja, und die Klägerseite wird durch die gleiche Anwaltskanzlei bzw. die Person des RA Baumann vertreten, der auch in Diensten von SL steht :!:


wolke7
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01.11.2015 A6-EOB DUS-DXB
KarlNRN
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Re: Bald Endscheidung über Nachtflug/ergänzung Leipzig/Halle!

Beitrag von KarlNRN »

In 8 Tagen, hatt der Flughafen Leipzig/Halle, endlich Klarheit!
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In der Verwaltungsstreitsache
BVerwG 4 A 3001.07 (Nachtflugregelung Flughafen Leipzig/Halle)
wurde Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf
Donnerstag, den 24. Juli 2008 um 14.00 Uhr
bestimmt.
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Bin mal gespannt, wie dort entschieden wird?
KarlNRN
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Re: Bald Endscheidung über Nachtflug/ergänzung Leipzig/Halle!

Beitrag von KarlNRN »

Zum Thema schreibt LVZ Online.

Prozess um Nachtflüge in Leipzig: Verhärtete Fronten - Urteilsverkündung am 24. Juli.

Leipzig. Die Fronten zwischen Anwohnern und Betreibern des Flughafens Leipzig/Halle bleiben auch nach dem neuerlichen Prozess am Bundesverwaltungsgericht verhärtet. Die Anwohner bestanden am Mittwoch auf einem Verbot bestimmter Flüge in der Nacht. Untersagt werden müssten alle Nachtflüge, die keine Expressgüter transportieren, sagte Anwohner-Anwalt Wolfgang Baumann in seinem Plädoyer. Der Vertreter der Flughafenseite wies die Forderungen entschieden zurück. Das Urteil soll am 24. Juli (14 Uhr) verkündet werden.
Baumann forderte, dass Expressfracht von allgemeiner Luftfracht getrennt werden müsse, damit nicht normale Frachtflüge als zeitlich dringend eingeordnet werden können. In Wirklichkeit würden verschiedene Arten von Fracht gesammelt und erst dann auf die Reise geschickt, wenn die Flugzeuge weitgehend voll seien, sagte Baumann. Unnötig seien zudem Passagierflüge am frühen Morgen und späten Abend, weil Anschlussflüge an den Drehkreuzen bei entsprechender Planung erreicht werden könnten.

Nach dem Willen der Anwohner sollen auch zivile Flüge untersagt werden, die US-Soldaten in Krisengebiete wie den Irak transportieren. Die Kläger sehen darin Militärflüge. Sie wollen nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen lassen, ob die in Leipzig zuständige Behörde die Unterscheidung ziviler und militärischer Flüge klären muss. Ihrer Ansicht nach ist das Leipziger Regierungspräsidium als zuständige Planungsbehörde durch Völkerrecht und Gewaltverbot verpflichtet, dies bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Durch militärische Nutzung werde der Flughafen zu einem militärischen Angriffsobjekt, dessen Nachbarn gefährdet seien.

Die Anwälte der Leipziger Behörde sahen dagegen keinen Grund, diese Flüge genauer zu prüfen. Anwalt Siegfried de Witt sagte in seinem Plädoyer, die Flüge, die militärischen Anforderungen folgen würden, seien im öffentlichen Interesse Deutschlands. Der Flughafen ist Zwischenstation für das US-Militär auf dem Weg von Krisengebieten im Nahen Osten und Asien in die USA.

De Witt sagte weiter, bei den monierten Frachtflügen gehe es um die „Funktionsfähigkeit des Luftfrachtzentrums“ Leipzig/Halle. Auch Frachtflüge, die nicht nur Expressgut transportieren würden, seien notwendig, weil sie in „das System eingebunden“ seien. Ähnliches gelte für die sehr frühen und späten Passgierflüge. Sollten diese wegfallen, seien die Zubringerflüge zu den Drehkreuzen nicht mehr gesichert, betonte er. „Dann können sie den Flughafen auch zumachen.“

Die Anwohner haben gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss geklagt. Im November 2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht die bis dahin geltende uneingeschränkte 24- Stunden-Betriebserlaubnis gekippt. Das RP Leipzig ergänzte daraufhin die Planfeststellung, den Anwohnern gingen die Regelungen für mehr Nachtruhe aber nicht weit genug.

dpa

© LVZ-Online vom: Mittwoch, 16. Juli 2008
®uud
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Re: Bald Endscheidung über Nachtflug/ergänzung Leipzig/Halle!

Beitrag von ®uud »

Nachtfluggarantie & Patronatserklärung
EU will Garantien für DHL in Leipzig verbieten


17.7.2008, Dem Luftfrachtdrehkreuz von DHL auf dem Flughafen Leipzig/Halle droht angeblich weiterer Ärger aus Brüssel. Wie der Radiosender MDR Info am Donnerstag in Halle unter Berufung auf EU-Kreise mitteilte, will die EU-Kommission sowohl die vom Flughafen gegebene Nachtfluggarantie für DHL wie auch die Patronatserklärung des Freistaats über 500 Millionen Euro für unzulässig erklären. Die EU-Kommission erklärte auf ddp-Anfrage, zu nicht abgeschlossenen Entscheidungen würden keine Stellungnahmen abgegeben.

Laut MDR argumentiert die EU, dass der Flughafen eine Nachtfluggarantie für DHL gar nicht hätte abgeben dürfen, da dies Aufgabe der Behörden sei und nicht des Flughafens. Die Garantie des Freistaats, bei eingeschränkter Nachtflugerlaubnis bis zu 500 Millionen Euro an DHL zu zahlen, halte die Kommission ebenfalls für unzulässig.
Offiziell will die EU ihre Entscheidung in dieser Frage am kommenden Mittwoch bekannt geben. Am Donnerstag dann wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil im Nachtflugstreit verkünden. Drei Anwohner hatten den Freistaat wegen der Nachtflüge von Fracht- und Militärmaschinen auf dem Flughafen verklagt.

Die EU-Kommission hatte Anfang Juli bereits die staatlichen Ausbildungsbeihilfen für DHL weitgehend zusammengestrichen. Von den von der Bundesregierung zugesagten 7,7 Millionen Euro erlaubte die EU lediglich 1,6 Millionen.

DHL betreibt seit Mai sein europäisches Luftfrachtzentrum auf dem Flughafen. Nach Unternehmensangaben wurden rund 300 Millionen Euro investiert und bisher rund 2000 Arbeitsplätze geschaffen. Pro Nacht wird der Flughafen von bis zu 60 Frachtmaschinen angesteuert, Passagiermaschinen hingegen dürfen dort zwischen 23.30 und 5.30 Uhr nach einem früheren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 nicht landen.

Im aktuellen Prozess um die Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle hatten die Vertreter von Anwohnern und Freistaat am gestrigen Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihre Plädoyers gehalten. Drei Anwohner waren vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, um eine Eingrenzung des Nachtflugverkehrs zu erzwingen. Bisher besteht das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen zwischen 23.30 und 5.30 Uhr, Fracht- und Militärmaschinen sind davon ausgenommen. Zudem wenden sich die Kläger gegen die ihrer Meinung nach zunehmende und verdeckte militärische Nutzung des Flughafens, auch während der Nacht. Der Freistaat Sachsen hatte am Mittwoch in dieser Frage erstmals öffentlich eine militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle eingeräumt.

© ddp Deutscher Depeschendienst GmbH
http://www.airliners.de/news/artikelsei ... leid=15784

Credits: CGNcommunity

Ruud
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Re: Bald Endscheidung über Nachtflug/ergänzung Leipzig/Halle!

Beitrag von wolke7 »

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällte heute Mittag in der Sache ein betreiberfreundliches Urteil!


Anwohnerklagen gegen Nachtflugregelungen für Flughafen Leipzig/Halle erfolglos


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von drei Flughafennachbarn gegen die Nachtflugregelungen für den Flughafen Leipzig/Halle abgewiesen, die das Regierungspräsidium Leipzig im Bescheid vom 27. Juni 2007 getroffen hat. Damit steht fest, dass Passagiermaschinen den Flughafen auch zwischen 22.00 und 23.30 Uhr sowie zwischen 5.30 und 6.00 Uhr nutzen dürfen; Frachtflüge und Flüge aufgrund militärischer Anforderung sind während der gesamten Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) zulässig.

Die Zulassung des Passagierverkehrs während der Nachtrandzeiten ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts durch die Bedürfnisse sowohl des Liniendienstes als auch der Charterverkehre gerechtfertigt. Der Flughafen erfüllt im Linienverkehr eine Zu- und Abbringerfunktion zu in- und ausländischen Passagierdrehkreuzen. Sollen dort frühe Anschlussverbindungen zu entfernteren Flughäfen erreicht werden, müssen Starts in Leipzig zwischen 5.30 und 6.00 Uhr erfolgen. Umgekehrt müssen Landungen zwischen 22.00 und 23.30 Uhr möglich sein, damit Drehkreuzpassagiere noch am Abend nach Leipzig zurückkehren können. Der Charterverkehr ist auf die Nutzung der Nachtrandzeiten aus Gründen effektiver Flugzeugumlaufplanungen angewiesen.

Eine Trennung von Expressfracht und allgemeiner Fracht brauchte das Regierungspräsidium nicht zu verlangen. Frachtmaschinen von Fluggesellschaften, die logistisch in das Frachtzentrum am Flughafen Leipzig/Halle eingebunden sind, dürfen während der gesamten Nacht starten und landen. Die Behörde durfte dem Bemühen der Luftfracht-Carrier Rechnung tragen, zur Auslastung ihrer Frachtflugzeuge Expressfracht und konventionelle Fracht zu mischen. Zwar ist nur die Expressfracht auf den sog. Nachtsprung angewiesen, der die Nutzung der Nachtkernzeit (0.00 bis 5.00 Uhr) rechtfertigt. Die allgemeine Luftfracht wird vom Nachtsprungprivileg aber mit erfasst, wenn und solange der auf den Nachtsprung angewiesene Frachtverkehr den Kern des Luftfrachtzentrums bildet. Entscheidend ist nicht, wieviel Expressfracht im jeweiligen Flugzeug transportiert wird, sondern die Bilanz aller nächtlichen Flugbewegungen.

Flüge auf militärische Anforderung hatte das Regierungspräsidium während der gesamten Nacht zugelassen, u.a. um den Transport von US-Militärpersonal nach Kuwait für den Einsatz im Irak zu ermöglichen. Der Forderung der Kläger, diese Flüge von der Zulassung zum Nachtflugbetrieb auszunehmen, weil der Irak-Einsatz völkerrechtswidrig sei, ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Das Regierungspräsidium sei nicht zuständig, zu prüfen, ob diese Flüge mit dem Völkerrecht vereinbar seien. Hierüber sei bei der Erteilung der Einflugerlaubnis durch die hierfür zuständigen Bundesbehörden zu entscheiden. Die von den Klägern beantragte Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 2 GG war nicht geboten.

BVerwG 4 A 3001.07 – Urteil vom 24. Juli 2008

Quelle: http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... en_9d.html


Grüße

wolke7
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dD
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Wohnort: ganz in der Nähe, und trotzdem ist's leise ...
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Re: Bald Endscheidung über Nachtflug/ergänzung Leipzig/Halle!

Beitrag von dD »

Schon wieder ein sehr deutliches Urteil "PRO Airport".
Hoffentlich bleibt die Tendenz bis zu unserem Urteil erhalten.
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