Wichtige Information für VBird-Kunden

Hier sind alte Diskussionen über V Bird, den ehemaligen Homecarrier des Flughafens Weeze, archiviert.
Here old discussions about V Bird, the former homecarrier of Airport Weeze, are archived.

Moderatoren: Markus, Rolf

Gesperrt
Martin
Senior User
Beiträge: 2311
Registriert: Sonntag 1. Februar 2004, 19:11
Kontaktdaten:

Wichtige Information für VBird-Kunden

Beitrag von Martin »

Zuletzt geändert von Martin am Montag 31. Januar 2005, 22:44, insgesamt 1-mal geändert.
Martin
Senior User
Beiträge: 2311
Registriert: Sonntag 1. Februar 2004, 19:11
Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

Mitteilung Nr. 2
veröffentlicht von dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der V BIRD Holding NV und V BIRD Airlines Netherlands BV

1 Allgemein

Mit Urteil vom 14.10.2004 des Landgerichts Maastricht ist das Insolvenzverfahren eröffnet über die Niederländische Aktiengesellschaft V BIRD Holding N.V. und ihre Tochtergesellschaft, die Niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung V BIRD Airlines Netherlands B.V., beide mit Sitz in 6199 Maastricht - Airport, Horsterweg 18a, wobei mr. Drs. B.W.G.P. Meijs zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist.

Durch diese Webseite werden Sie regelmäßig auf dem Laufenden gehalten über Entwicklungen bezüglich V BIRDdie wichtig sind oder sein können für Gläubiger und andere Interessenten. Fragen anläßlich diese Nachrichte können ausschließlich per Email gestellt werden mit Anschrift an die Emailadresse rlemmens@thuispartners.nl.

2 Neustart

Der Insolvenzverwalter führt Gespräche mit mehreren Investoren über die Durchführbarkeit eines Neustartes V BIRDs in abgemagerter Form. Es wird beabsichtigt so bald wie möglich mit einem dieser Investoren Übereinstimmung zu erreichen. Ausgangspunkt für den Insolvenzverwalter bei der Beurteilung der erwarteten Angebote ist die Realisierung eines möglichst hohen Erlößes für die Konkursmasse und zugleich der Erhalt einer möglichst großen Beschäftigung der Arbeitsnehmer V-Birds. Die Erwartung ist daß die Verhandlungen nächste Woche abgeschlossen werden.

3 Passagiere
Folgender Hinweis ist beabsichtigt für Passagiere die Tickets gebucht und bezahlt haben, deren Flug jedoch nicht ausgeführt wurde.

3.1 Bar bezahlte Tickets

Passagiere die bar bezahlt haben, sind berechtigt ihre Forderung gegen V BIRDAirlines Netherlands B.V. zur Rückzahlung des Ticketpreises schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ebensowie zum Beispiel Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen ist ihre Position die eines ungesicherte nicht-absonderungsberechtigten Gläubigers.

Die gesamte Schuldenlast beträgt - soweit momentan bekannt - zirka € 40 Million. Aus Untersuchung des Insolvenzverwalters hat sich ergeben, daß die Insolvenzmasse
V BIRDs nicht ausreichen wird um den Insolvenzgläubigern eine Auszahlung zu tun. Es steht also jetzt schon fest, daß die Passagiere und die weitere Gläubiger aus der Insolvenzmasse keine Bezahlung empfangen werden.

Falls Sie nichtsdestoweniger ihre Forderung bei dem Insolvenzverwalter anmelden möchten, können Sie dies entweder per Email an rlemmens@thuispartners.nl tun, oder per Post mit Anschrift an Thuis & Partners Advocaten, z.H. mr. drs. R. Lemmens, Postbus 608, NL-6400 AP Heerlen, unter Beifügung einer Kopie des Tickets sowie Kopie des Bezahlungbeweises.

3.2 Tickets bezahlt mit Kreditkarte

Passagiere die Tickets mit einer Kreditkarte bezahlt haben, können möglich Rückzahlung des bezahlten Betrages von der Kreditkartengesellschaft beansprüchen.

Die verschiedenen Kreditkartengesellschaften hantieren aber unterschiedliche Richtlinien und haben unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen. Hierunter folgt per Kreditkartengesellschaft im Überblick was Sie unternehmen können, wenn Sie Rückzahlung der an V BIRD bezahlten Beträge beansprüchen möchten. Natürlich gilt diese Möglichkeit nur für Tickets der Flüge die noch nicht ausgeführt sind.

3.2.a Visa und EuroCard/Mastercard.
Diese beiden Kreditkartengesellschaften haben folgende Anweisungen erteilt.
Eigentümer einer Kreditkarte von Visa oder EuroCard/Mastercard sollten sich mit der Bank in Verbindung setzen, die die Kreditkarte ausgegeben hat, mit der Bitte den bezahlten Betrag zurückzuzahlen oder zu kreditieren. Die Bank wird ein Beweisstück fragen dafür, daß der Passagier ein Ticket für einen noch nicht ausgeführten Flug bezahlt hat. Um den Insolvenzverwalter zu ermöglichen dazu zugunsten des Kreditkarteneigentümers und seiner Bank ein schriftliches Beweisstück abzugeben, wird der Kreditkarteneigentümer bei der Bank folgende Daten aufgeben müssen:

Name, Adresse und Wohnort der Passagiere
Buchungsnummer, Flugnummer, Datum und Zielort des nicht ausgeführten
Fluges.
Nachdem anhand dieser Daten die schriftliche Erklärung abgegeben worden ist, wird die Bank des Kreditkarteneigentümers entscheiden ob sie den Betrag an dem Kreditkarteneigentümer zurückzahlen wird oder nicht. Für alle Deutlichkeit sei betont, daß die Bank also nicht direkt den beansprüchten Betrag zurückzahlen wird.

3.2.b American Express
In diesem Moment ist seitens American Express noch kein offizieller Standpunkt bekannt. Die juristische Abteilung der American Express studiert noch darauf und wird am kommenden Montag 25. Oktober 2004 ihren definitiven Standpunkt bekanntmachen. Sobald mehr bekannt ist, wird eine neue Mitteilung auf dieser Webseite veröffentlicht werden mit einer Auseinandersetzung wie Sie weiter handeln müssen wenn Sie Rückzahlung beansprüchen möchten.

3.3 von Passagiere annulierten Tickets

Passagiere die Tickets bezahlt haben, aber diese selbst annuliert haben, können keine Rückzahlung von der Kreditkartengesellschaft beansprüchen. Sie sind Insolvenzgläubiger und können ihre Forderung bei dem Insolvenzverwalter anmelden auf der unter 3.1 beschriebenen Weise. Auch eventuelle Zusagen seitens V-Bird ändern daran nichts. Die Kreditkartengesellschaft ist in diesem Fall dem Karteneigentümer gegenüber jedenfalls nicht zur Rückzahlung verpflichtet.

Ein Ausnahme gilt für Passagiere die selbst annuliert haben, aber mit Lastschrift bezahlt über eine Deutsche Bank haben: sie können eventuell Rückzahlung beansprüchen. Für diese Gruppe Passagiere wird nach Mitteilung verwiesen.


3.4 Stellvertretender Flug

In diesem Augenblick ist noch nicht bekannt welche Reiseziele bei einer möglichen Neustart übernommen werden. Noch ist bekannt ob im Fall eines Neustarts Passagiere, die keine Rückzahlung ihrer Tickets beansprüchen können, einen stellvertretenden Flug erhalten werden. So bald mehr darüber bekannt ist, wird eine neue Mitteilung auf dieser Webseite veröffentlicht werden.

4 Sonstige Gläubiger

Auch sonstige Gläubiger wie zum Beispiel Lieferanten von Güter oder Dienstleistungen können Ihre Forderung (per Email oder per Post an die obenerwähnte Anschrift) bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Dabei ist anzugeben ob Sie eine Forderung gegen V BIRD Holding N.V. oder gegen V BIRDAirlines Netherlands B.V. geltend machen. Weiter muß die Forderung spezifiziert sein und sind mögliche Beweisstücke wie Rechnungen usw. mitzusenden, mit deutlicher Umschreibung des Gesamtbetrages Ihrer Forderung und des dazugehörenden Betrages an Umsatzsteuern.
Wenn Sie als absonderungsberechtigter Insolvenzgläubiger eine abgesonderte Befriedigung beansprüchen, ist dies zu erwähnen und mittels schriftliche Stücke nachzuweisen.
Auch hier gilt daß, gegeben der Stand der Insolvenzmasse, die Gläubiger nicht mit irgendwelcher Auszahlung rechnen müssen. Falls sie zum Zweck der Zurückforderung von Umsatzsteuern bereits nun eine Erklärung des Insolvenzverwalters bedürfen, ist dies bei Ihrer Anmeldung zu erwähnen.

5 Öffentliche Berichte des Insolvenzverwalters

Um die Gläubiger über den Verlauf des Insolvenzverfahrens zu informieren, wird der Insolvenzverwalter regelmäßig (im Prinzip jede 3 Monate) einen Bericht über den Zustand der Insolvenzmasse veröffentlichen. Diese Berichte werden zur Einsicht von Beteiligten zur Kanzlei des Landgerichtes Maastricht niedergelegt werden. Ferner werden die Berichte des Insolvenzverwalters auch auf dieser Webseite veröffentlicht werden, sodaß sie von jedem Interessierten heruntergeladen werden können.

Den 22. Oktober 2004


--------------------------------------------------------------------------------

Mitteilung nr. 1
Von dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der Firmen V BIRD Holding N.V. und V BIRD Airlines Netherlands B.V.

Diese Mitteilung gilt ausschließlich für Passagiere die mittels Lastschrift über eine Deutsche Bank Zahlungen an V-Bird Airlines Netherlands B.V. geleistet haben.

Die Stellungnahme der beauftragten WGZ-Bank lautet:

das von der Firma V BIRD Airlines Netherlands B.V. (im folgenden: Fa. V-BIRD) praktizierte Lastschrift-Einzugsverfahren gibt den Zahlungspflichtigen/Kunden der Fa. V-BIRD grundsätzlich die Möglichkeit, die in Auftrag von V-BIRD von unserem Haus eingezogene Lastschriften 'wegen Widerspruchs' zurückgeben zu lassen. Hierzu bedarf es einen entsprechenden Auftrag des Zahlungspflichtigen an seine Bank.
Unser Haus als so genannte 1. Inkassostelle ist verpflichtet, derartige Lastschrift-Rückgaben hinzunehmen, sofern diese innerhalb 6 Wochen nach Vorlage der Lastschrift beim Zahlungspflichtigen erfolgen.

Alle Passagiere auf die dies zutrifft, wird geraten über ihre Deutsche Banken rechtzeitig die Schritte einzuleiten die nötig sind um Ihre Ansprüche zu sichern.


Den 22. Oktober 2004

--------------------------------------------------------------------------------

Tempsplein 21-22
6411 ET Heerlen, Nederland
Tel. (31) 045 - 57 19 005
Fax.(31) 045 - 57 18 172
Martin
Senior User
Beiträge: 2311
Registriert: Sonntag 1. Februar 2004, 19:11
Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

Mitteilung Nr. 3
veröffentlicht von dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der V BIRD Holding NV und V BIRD Airlines Netherlands BV

1.1 Allgemein
Mit Urteil von 14.10.2004 des Landgerichts Maastricht ist das Insolvenzverfahren eröffnet über die niederländische Aktiengesellschaft V Bird Holding N.V. und ihre Tochtergesellschaft, die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung V Bird Airlines Netherlands B.V., beide mit Sitz in 6199 Maastricht - Airport, Horsterweg 18a, wobei mr. drs. B.W.G.P. Meijs zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist.

1.2 Aufgabe des Insolvenzverwalters
Für alle Deutlichkeit sei erwähnt, daß der Insolvenzverwalter von dem Landgericht bestellt worden ist mit der Aufgabe, das Insolvenzverfahren V Birds so gut wie möglich abzuwickeln. Der Insolvenzverwalter vertretet dabei die Interessen der gesamten Gläubiger. Der Insolvenzverwalter hat aber keinerlei Bemühungen mit V Bird gehabt bevor er von dem Landgericht zum Insolvenzverwalter bestellt wurde. Der Insolvenzverwalter trägt darum keinerlei Verantwortlichkeit für irgendwelche Aktionen oder Fehler V Birds in der Periode bis zum 11.10.2004. Der Insolvenzverwalter ist auch nicht der Rechtsanwalt V Birds.

1.3 Insolvenzverfahren
Ãœber V Bird ist das Insolvenzverfahren eröffnet weil das Unternehmen nicht länger imstande war ihre finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Die gesamte Schuldenposition ist bis zu mehr als € 30 Million zugenommen. Der Insolvenzverwalter ist lediglich imstande Auszahlungen an Gläubigern zu tun, wenn und insoweit die von ihm in der Insolvenzmasse angetroffen Bestandteilen dazu ausreichend sind, welches leider nicht der Fall ist. V Bird ist nicht mehr in der Lage, Flüge aus zu führen. Tickets mit Bezug auf Flüge nach dem 7. Oktober die bei V Bird gebucht worden sind, sind nicht mehr ausgeführt. Auch bereits gebuchte Flüge für zukünftige Daten werden nicht ausgeführt werden.

1.4 Neustart
Der Insolvenzverwalter führt noch immer intensiv Gespräche mit potentiellen Investoren. Auch wenn es einen Neustart geben wird, bleibt V Bird noch immer insolvent. Die übernehmende Partei kauft lediglich Vermögensbestandteile aus der Insolvenzmasse. V Bird bleibt ausschließlich haftbar für die Schulden.

Die übernehmende Partei kann dafür wählen, den Nahmen V Bird zu übernehmen, oder einen neuen Handelsnahmen zu führen. Die übernehmende Partei und das neue Unternehmen (auch wenn dabei der Nahmen V Bird geführt wird) hat keinerlei Beziehungen mit dem insolventen V Bird und übernimmt keineswegs die Schulden des insolventen V Bird. Das neue Unternehmen ist nicht verpflichtet die Schäden benachteiligter Passagiere zu ersetzen durch Zurückzahlung der Tickets oder Angebot stellvertretende Flüge. Natürlich steht es der übernehmenden Partei frei aus kommerziellen Gründen benachteiligte Passagiere (es sei denn, deren Schäden ist bereits von ihrer Kreditkartengesellschaft oder sonstig ersetzt worden) einen stellvertretender Flug anzubieten. Es ist momentan unbekannt ob dies der Fall sein wird, zu welchen Reisezielen geflogen wird und ab wann wieder geflogen wird.

Passagiere die durch bereits gebuchten Ferien von einem Flug durch V Bird abhängig sind, müssen bei ihrer Entscheidung Tickets bei einer anderen Fluggesellschaft zu buchen damit rechnen, daß die Chance klein ist, daß von V Bird oder ein Nachfolger in Zukunft einen stellvertretenden Flug angeboten wird.

Tickets die stellvertretend bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht werden, werden von den Passagieren selbst bezahlt werden müssen. Es ist nicht sicher, daß mögliche stellvertretende Flüge eines neustartenden Unternehmens auf den gleichen Tagen und Stunden stattfinden werden. Ein neues Unternehmen wird seine eigene Flugplanung aufsetzen. Ihr jetziges bei V Bird gebuchtesTicket ist also absolut keine Garantie daß Sie, auch wenn es ein Neustart geben wird und Ihnen einen stellvertretenden Flug angeboten wird, am gleichen Tag und Zeit an Ihrem Reiseziel ankommen werden.

Virgin Express bietet Alternative für bestimmte Reiseziele. Diese Alternative sind nicht gratis und kommen für Ihre eigene Rechnung. Für Reiseziele auf die Virgin nicht fliegt, gibt es möglich andere Fluggesellschafte die Sie gegen reduzierte Tarive Flüge anbieten können. Passagiere werden sich selbst bei den verschiedenen Gesellschaften erkündigen müssen. Der Insolvenzverwalter hat hierüber keine weitere Auskünfte.

1.5 Bitte um Zurückzahlung
Der Inhalt der Insolvenzmasse in Anbetracht genommen, wird der Insolvenzverwalter nicht imstande sein, Bitten um Zurückzahlung bezahlte Tickets zu erfüllen. Der Insolvenzverwalter wird Ihre Forderung in Behandlung nehmen wenn diese von Ihnen eingereicht wird auf der Weise wie auf unserer Webseite in Nachricht 2 beschrieben. Wenn und insoweit Sie durch Ihre Kreditkartengesellschaft oder auf andere Weise Ihr Ticket zurückbezahlt bekommen, können Sie keine Forderung bei dem Insolvenzverwalter mehr einreichen.

Der Insolvenzverwalter wird lediglich eine Auszahlung an den Gläubigern tun können, wenn aus der Insolvenzmasse noch ausreichende Vermögensbestandteile verfügbar sind, die dies ermöglichen. Als Passagier können Sie - ebensowie alle übrige Handelsgläubiger - eine Forderung einreichen ohne Anspruch auf abgesonderte Befriedigung. An nicht abgesonderte Gläubiger kann erst dann eine Auszahlung stattfinden, nachdem alle absonderungsberechtigte Gläubiger (voran das Finanzamt und das Sozialamt) vollständig bezahlt worden sind. Durch die Höhe der Schulden an dem Finanzamt und Sozialamt ist bereits sicher, daß es keine Auszahlung an den nicht absonderungsberechtigten Gläubigern geben wird. Es ist dann auch die Frage ob es noch nützlich ist Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter einzureichen.

1.6 Zahlung via Kreditkarte
Passagiere die Tickets bezahlt haben mit einer Kreditkarte können möglich Rückzahlung des bezahlten Betrages von der Kreditkartengesellschaft beansprüchen. Für die Weise worauf Sie diesen Anspruch geltend machen können, wird auf Nachricht 2 auf unserer Webseite verwiesen. Es sei betont dass dies nur direkte Buchungen bei V BIRD betrifft. Passagiere Bezahlungen an V BIRD geleistet haben mit einer Kreditkarte über einem Dritten wie z.B. ein Reisebüro, können keine Rückzahlung durch die Kreditkartengesellschaft beansprüchen.

1.6.1 Bedingungen Bänke/Kartenausgeber
Die verschiedenen Kreditkartengesellschaften hantieren unterschiedliche Richtlinien und haben unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen. Auch die Bänke und Kartenausgeber wie zum Beispiel ANWB und VISA haben ihre eigene Bedingungen. Passagiere werden selbst an hand dieser Bedingungen feststellen müssen, ob es einen Termin gibt innerhalb dessen sie die Forderung einreichen müssen oder ob andere spezifische Bedingungen gelten.

1.6.2 Visa
Passagiere die sich im Moment mit der ANWB oder mit VISA in Verbindung setzen mit der Bitte um Zurückzahlung der an V Bird bezahlten Beträge, werden momentan zu den Insolvenzverwalter durchverwiesen. Der Insolvenzverwalter ist aber keine Partei in dieser Hinsicht und ist gegeben der Stand der Insolvenzmasse nicht imstande Beträge zurückzuzahlen.

Der Insolvenzverwalter hat am 28. Oktober dieses Jahres folgende Auskünfte von VISA erhalten. Passagiere die direkt bei V BIRD gebucht und bezahlt haben, auf deren Kontoabschrift http://www.vbird.com erwähnt ist, können eine Forderung bei VISA anmelden. VISA wird von ihrer Seite die Daten an den zutreffenden Instanz weiterleiten, die entscheidet ob wohl oder nicht zurückbezahlt wird. Es ist also keineswegs sicher dass eine bei VISA angemeldete Forderung automatisch zu einer Rückzahlung führt. Mit welchen Daten Sie VISA versehen müssen, können Sie in Nachricht 2 auf unserer Webseite lesen. Passagiere die mit VISA bezahlt haben, aber den hiervor erwähnten Bedingungen nicht entsprechen, können ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.

Momentan wird intensiv zwischen VISA und der involvierten Bank überlegt um eine Lösung zu finden. Vorläufig sieht es danach aus, daß VISA die Partei ist die die Forderungen in Behandlung nehmen müssen wird. Auf unsere Webseite wird hierüber mehr bekannt gemacht, sobald es in dieser Hinsicht Deutlichkeit gibt.

1.6.3 American Express
Die juristische Abteilung von American Express untersucht noch immer die Situation. American Express hat noch keinen definitiven Standpunkt bekannt gemacht. Sobald mehr deutlich ist, werden wir dies auf unsere Website veröffentlichen.

1.6.4 Beweisstücke
Manche Bänke und Kreditkartengesellschaften teilen den Passagieren mit, daß sie nur mittels schriftlicher Erklärung des Insolvenzverwalters Rückgabe ihrer Bezahlungen für Tickets beansprüchen können. Der Insolvenzverwalter ist der Meinung, daß dies nicht richtig ist. Die zutreffende Gesellschaften verfügen über eine Liste mit Buchungen, Passagiere und Flugdaten mit denen genau festgestellt werden kann welche Passagiere wohl und welche nicht geflogen haben. Wenn der Kartenausgeber, zum Beispiel der Bank oder VISA, Ihre Forderung nicht in Behandlung genommen hat, werden Sie Ihre Forderung nachträglich anmelden müssen. Für die Weise worauf dies geschehen wird, wird auf Nachricht 2 unserer Website verwiesen.

1.7 Buchungen durch ein Reisebüro
Passagiere die ihren Flug durch Vermittlung eines Reisebüros gebucht haben, können möglich Zurückgabe ihrer Ticketzahlung beansprüchen. Dies ist abhängig von den Bedingungen die zwischen den Passagieren und dem Reisebüro gelten. Möglich kann Rückzahlung aus einem Garantiefonds beansprücht werden. Dies ist per Reisebüro unterschiedlich und wird von den Passagieren selbst überprüft werden müssen. Der Insolvenzverwalter ist auch hier keine Partei. Nur wenn sich herausstellt daß der Passagier nicht berechtigt ist Zurückzahlung seiner Tickets zu fordern, entweder von dem Reisebüro oder durch ein Garantiefonds, oder durch Kreditkartengesellschaft oder sonst, kann der Passagier - leider aber ohne Aussicht einer Auszahlung - seine Forderung beim Insolvenzverwalter einreichen. Für die Weise worauf dies geschehen wird, wird auf Nachricht 2 auf unsere Website verwiesen.

1.8 Kosten eines stellvertretenden Fluges
Passagiere die Schäden gelitten haben durch Kosten die sie gemacht haben weil ein alternativer Flug gebucht werden mußte oder weil V Bird Fehler gemacht hat, können Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Auch diese Passagiere sind nicht absonderungsgerechtigte Gläubiger, die nicht mit einer Auszahlung rechnen müssen.

1.9 Lastschrifteinzug
Das von V Bird verwendete automatische Lastschrifteinzugsverfahren gibt den Zahlungspflichtigen/Kunden die Möglichkeit, die in Auftrag V Birds von der Bank kassierte Lastschrifte (wegen Widerspruchs) zurückgeben zu lassen. Hierzu bedarf es eine entsprechenden Auftrag des Zahlungspflichtigen an seine Bank. Es ist dazu also erforderlich daß die Passagiere ihren Einzugsauftrag in ihre eigene Bank einreichen und nicht beim Insolvenzverwalter.

Passagiere auf die dies zutrifft - das sind also ausschließlich die Passagiere die über einer deutschen Bank mittels Lastschrift bezahlt haben - wird geraten über ihrer eigenen deutschen Bank rechtzeitig all jene Maßnahmen zu nehmen die erforderlich sind um ihre Ansprüche sicher zu stellen.

Wenn Sie bereits eine Forderung bei dem Insolvenzverwalter angemeldet haben und dabei alle Bedingungen wie in Nachricht 2 unserer Webseite erfüllt sind, können Sie Ihre Forderung als angemeldet betrachten. Es wird keine Auszahlung stattfinden.

Den 1. November 2004
zunsel
Senior User
Beiträge: 1279
Registriert: Montag 2. Februar 2004, 16:29

Beitrag von zunsel »

Mitteilung Nr. 4
veröffentlicht von dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der V BIRD Holding NV und V BIRD Airlines Netherlands BV

VISA
Es hat sich herausgestellt daß eine große Anzahl Passagiere über die Webseite direkt bei V-Bird tickets gebucht und bezahlt hat. Es kann aber vorkommen, daß auf der Kreditkartenabrechnung des Karteninhabers nicht ‚www.vbird.com' oder ‚V-bird' steht, sondern zum Beispiel ‚Airlines' und eine Reservierungsnummer.

VISA hat am 4. November 2004 dem Insolvenzverwalter mitgeteilt daß sie doch Ansprüche von Passagiere / Karteninhaber in Behandlung nehmen wird, deren Kreditkartenabrechungen ‚Airlines' erwähnen. Ausdrücklich muß hinzugefügt werden, daß Forderungen unter Vorbehalt in Behandlung genommen werden, ohne irgendwelche Garantie daß die Kreditkartengesellschaft Zurückzahlung leisten wird.


Zur Anmeldung ihrer Forderungen können Passagiere und Karteninhaber sich direkt an die Kreditkartengesellschaft wenden. Die Adresse finden Sie auf der Rückseite Ihrer Kreditkartenabrechnung. Bei der Anmeldung ist das Flugdatum und der genaue Text der Bestätigung auf der Abrechnung zu erwähnen.


Nur Karteninhaber die über die Webseite V Birds gebucht haben und deren Kreditkartenabrechnung die Wörter ‚V Bird; ‚vbird.com' oder ‚Airlines' erwähnt, können ihre Forderung bei VISA anmelden. Passagier / Karteninhaber deren Bezahlung diesen Anforderungen nicht entspricht, können keine Rückzahlung von ihrer Kreditkartengesellschaft beansprüchen und können ihre Forderung ausschließlich bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Für die Vorgehensweise der Anmeldung verweise ich auf Mitteilung 2 auf dieser Webseite.


American Express
Passagiere / Karteninhaber die einen Flug bei V Bird gebucht und diese mit einer American Express Kreditkarte bezahlt haben, können sich mit American Express in Verbindung setzen. Passagiere / Karteninhaber deren Flug nicht ausgeführt ist, können möglich Rückzahlung durch American Express erwarten.


Anhand von Ihrem Namen, Flugdaten und Kreditkartennummer kann American Express Ihre Forderung in Behandlung nehmen.

8. November 2004
Gesperrt